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Von der Parlamentssouveränität zur Verfassungssouveränität

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Großbritannien durchläuft seit einigen Jahren einen tiefgreifenden Verfassungswandel, der mit konzeptionellen Veränderungen im britischen Institutionengefüge einhergeht und die ehemals „politische Verfassung“ Großbritanniens kaum noch erkennen lässt. Das traditionelle Verfassungssystem der Parlamentssouveränität, das im Wesentlichen durch das Fehlen rechtlicher Bindungen des Gesetzgebers gekennzeichnet war, wird materiellrechtlich angereichert und zunehmend wertzentrierter. Elemente und Diskussionen, die aus dem deutschen oder US-amerikanischen Verfassungssystem bekannt sind, finden Eingang in britisches Verfassungsdenken. Ist Großbritannien auf dem Weg zu einem System der „Verfassungssouveränität“? Ausgehend von einer Analyse des traditionellen Verfassungsverständnisses untersucht die Autorin die aktuellen Veränderungen im Verhältnis der Judikative zur Legislative exemplarisch anhand des Human Rights Act 1998, der die Grundrechte der EMRK in britisches Recht transformiert und die Gerichte im Blick auf die Grundrechtskonformität von Parlamentsgesetzen mit einem Prüfungsrecht (wenngleich nicht mit einer Verwerfungskompetenz) ausstattet. Hierbei wird deutlich, wieviel legitimatorische Kraft das Konzept der Parlamentssouveränität trotz fortschreitender Verrechtlichung der britischen Verfassung weiterhin entfaltet.

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2009, měkká

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