Das europäische Verwaltungssanktionsrecht und die Anwendung strafrechtlicher Rechtsgrundsätze am Beispiel der Verordnung 1,2003
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Das Europäische Verwaltungsrecht kennt zahlreiche Facetten an Sanktionsmitteln. Besonders die Geldbuße im Europäischen Kartellrecht zeichnet sich durch eine besondere Höhe und damit verbundene Intensität aus. Das geschriebene Europarecht lässt jeglichen Ausgleich in Form von Abwehrrechten vermissen. Aufbauend auf der Untersuchung über die Rechtsnatur der Geldbuße im Kartellrecht untersucht die Arbeit, inwieweit strafrechtliche Rechtsgrundsätze auf das Kartellverfahren, an dessen Ende die Geldbuße regelmäßig steht, anzuwenden sind. Ein wesentlicher Schwerpunkt ist die konkrete Anwendung zentraler strafrechtlicher Rechtsgrundsätze auf das Kartellverfahren unter Beachtung der systematischen Besonderheiten des Europa- und Kartellrechts.