Sodomie und Strafrecht
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Dieses Werk untersucht ausgehend von den mosaischen und kanonischen Bestimmungen, mittelalterlichen und neuzeitlichen Rechtsnormen sowie zahlreichen Quellen die Entwicklung der Strafbarkeit der Sodomie in Deutschland und Europa. Weder die Kulturen Vorderasiens und Ägyptens, der Griechen und Römer, noch die heidnischen Germanen, Kelten und Slawen sahen im Verkehr mit Tieren eine strafbare Handlung. Erst seit fränkischer Zeit wurden Täter und Tier durch die weltlichen Instanzen bei lebendigem Leibe verbrannt, begraben oder erhängt. Der Autor beleuchtet in seiner Studie die Entwicklung der Gründe und Formen der Strafbarkeit, auch im Vergleich zu anderen «sodomitischen Sünden» wie homosexuellen Handlungen, Beischlaf mit Juden, Leichenschändung und Teufelsbuhlschaft.