Der vorformulierte Arbeitsvertrag
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Seit Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes und nach einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2002 findet seit 2003 das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nunmehr §§ 305 ff. BGB) gem. § 310 Abs. 4 S. 2 BGB auch auf Arbeitsverträge ausdrücklich Anwendung. Seither ergingen zahlreiche Leitentscheidungen des BAG zu diesem Thema, und die AGB-Kontrolle dominiert unter heftigen Kontroversen der Literaten die arbeitsrechtliche Vertragsgestaltung. Unumstritten scheint einzig der Umstand, dass die AGB-Kontrolle eines der zentralen Themen des Arbeitsrechts geworden ist. Das Werk greift unter anderem auf: Ausschlussfristen Bezugnahmeklauseln Freistellungsklauseln Haftungsausschlüsse Nebentätigkeitsregelungen Öffnungsklauseln Rückzahlung von Fort- und Ausbildungskosten Schadenspauschalierung; Schriftformabrede Vertragsstrafen Wettbewerbsverbote Widerrufsklauseln Zielvereinbarungen