Nordrhein-westfälisches Gesetz über das Wohnen mit Assistenz und Pflege in Einrichtungen (Wohn- und Teilhabegesetz - WTG)
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Am 10.12.2008 trat das Gesetz über das Wohnen mit Assistenz und Pflege in Einrichtungen - Wohn- und Teilhabegesetz - WTG Nordrhein-Westfalen in Kraft. Damit füllt auch das Bundesland Nordrhein-Westfalen die ihm durch die Föderalismusreform zugewachsene heimrechtliche Kompetenz aus. Das Gesetz regelt: - das Rechtsverhältnis zwischen Bewohnern und Betreibern durch Festlegung von Informations- und Abfassungspflichten des Betreibers und Regelungen über die Mitwirkung und Mitbestimmung der Bewohner, - die Anforderungen an den Betrieb einer Betreuungseinrichtung (allgemeine Anforderungen personeller, pflegerischer und ärztlicher Art, Festlegung eines Beschwerdeverfahrens, Anzeige-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten, Leistungen an Betreiber und Beschäftigte sowie Anforderungen an die Wohnqualität), - die Überwachung der Betreuungseinrichtungen (u. a. durch Beratungen und Information sowie Veröffentlichung von Prüfberichten), - die Sanktionierung von Verstößen (durch Festlegung eines Ordnungswidrigkeitenkataloges). - Synopse zwischen dem neuen Landesrecht und den bisher einschlägigen Vorschriften des Bundes-Heimgesetzes - Abdruck ergänzender Normen, etwa des Landespflegegesetzes. Der Autor ist Sozius der DHPG, einer überwiegend im Gesundheitsbereich tätigen Sozietät von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern mit verschiedenen Zweigstellen in Nordrhein-Westfalen. Er hat zu dieser Thematik bereits verschiedene Fachaufsätze veröffentlicht. Das Werk richtet sich an alle Verantwortlichen in Institutionen und Trägervereinen, die Einrichtungen der Altenpflege oder betreute Wohngruppen betreiben, an Heimleiter/innen, an die Mitarbeiter/innen der zuständigen Aufsichtsbehörden des Landes wie auch anderer Bundesländer sowie an Rechtsanwälte, insbesondere Fachanwälte für Sozialrecht, die im Bereich des Heimrechts tätig sind.