Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht
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Das steuerliche Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht wird vielfach als Randerscheinung einer zivilgesellschaftlichen Tätigkeit bzw. einer Gemeinwohlverwirklichung im sog. Dritten Sektor wahrgenommen. Es entfaltet gleichwohl große Breitenwirkung, insbesondere im Rahmen der Einkommensteuererklärung einzelner bürgerschaftlich Engagierter. Angesichts der in Deutschland existierenden Anzahl von Stiftungen und Vereinen (ca. 15.000 Stiftungen und 550.000 eingetragene Vereine) hat das Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht enorme praktische Bedeutung: Gerade Stiftungen und Vereine können gemeinnützig sein, wodurch sich u. a. der steuerliche Spendenabzug ergibt. Die komprimierte Darstellung in Übersichten bringt die Problemfelder auf den Punkt. Der Praktiker erkennt auf einen Blick Lösungen für die relevanten Fragestellungen. Der Leitfaden hat den Rechtsstand März 2009.