Alternativen zur Sachwalterschaft
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In den letzten Jahren hat sich das Bewusstsein unserer Gesellschaft grundlegend verändert. Nichts soll mehr dem Zufall überlassen werden, egal ob es sich um vermögensrechtliche, medizinische oder persönliche Belange handelt. Um sich sein Recht auf Selbstbestimmung zu wahren, gilt es für den Fall der eigenen Handlungsunfähigkeit Vorsorge zu treffen. Mit dem In-Kraft-Treten des Sachwalterrechts-Änderungsgesetzes 2006 und des Patientenverfügungsgesetzes wurde diesem Umstand Rechnung getragen. Vor diesem Hintergrund werden die Themenkreise Vorsorgevollmacht, Angehörigenvertretung und Patientenverfügung nicht nur kritisch betrachtet und zueinander in Relation gesetzt, sondern auch Diskrepanzen zwischen gesetzgeberischer Theorie und der praktischen Handhabung aufgezeigt.