Erfinderprinzip und Erfinderpersönlichkeitsrecht im deutschen Patentrecht von 1877 bis 1936
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Das Patentgesetz von 1877 gewährte dem ersten Anmelder einer Erfindung das Patent, gleichgültig ob dieser auch der Erfinder war. Erst das im Nationalsozialismus verabschiedete Patentgesetz von 1936 beruhte auf dem Recht des wahren Erfinders, indem es das noch heute geltende Erfinderprinzip einführte und das Erfinderpersönlichkeitsrecht verankerte. Alexander K. Schmidt untersucht die Ursprünge und Ziele dieses grundlegenden Systemwechsels. Gestützt auf gedruckte wie unveröffentlichte Quellen zeigt er die Entwicklung des Reformprojekts vom Kaiserreich über die Weimarer Republik bis zum Nationalsozialismus und entwirft ein Bild, das über alle politischen und gesellschaftlichen Umbrüche hinweg von erstaunlicher Kontinuität geprägt ist. Auf dieser Grundlage analysiert er schließlich das Patentgesetz von 1936 und ordnet es in die Wirtschaftsgesetzgebung des Nationalsozialismus ein.