Entlassungen zwischen Stilllegungsentschluss und unverhofftem Betriebsübergang
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Die Zunahme von Betriebsübergängen sorgt dafür, dass § 613a BGB als einschlägige Norm nicht aus den Schlagzeilen kommt, zumal sie die Interessen von mehreren Vertragspartnern und zusätzlich von Akteuren des kollektiven Arbeitsrechts zugleich tangiert. Da sich ein Betriebsübergang in der Regel zeitlich gestreckt vollzieht, ist häufig ein Abgleich mit punktuellen Rechtsakten vorzunehmen, die in den kritischen Zeitraum fallen. Auch kann eine geplante Betriebsstilllegung in einen Betriebsübergang münden. Die verschiedenen Möglichkeiten, Arbeitsverhältnisse bei geplanter Stilllegung auslaufen zu lassen, von der Arbeitgeberkündigung über Aufhebungsvertrag und Arbeitnehmerkündigung bis zur Befristung, konfrontiert der Autor mit der Frage nach den Folgen eines unverhofften Betriebsübergangs. Im Zentrum stehen dabei die Untersuchungen zur Wirksamkeit der Beendigungen und sodann die Begründung eines Wiedereinstellungsanspruchs als Kompensation des Nichteintretens der ursprünglich prognostizierten Stilllegung. Die Arbeit erreicht eine dem Charakter des Beendigungsinstruments entsprechende Abstufung der Kompensation, die auf den unterschiedlichen von den Parteien übernommenen Risiken beruht.