Zweckzuweisungen als Barriere für Public Private Partnership (PPP)
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Die Public Private Partnership (PPP) wird vielfach als Königsweg aus der Finanzkrise der öffentlichen Hand gepriesen. Ihre Realisierung ist jedoch häufig durch Fördervorschriften, insbesondere Zweckzuweisungen, ausgeschlossen. In kritischer Auseinandersetzung mit Vorbehalten gegen die Public Private Partnership untersucht Georg Andreas Gebhardt in der vorliegenden Arbeit die Beweggründe der restriktiven Fördervergabe aus verfassungs-, europa-, haushalts-, steuer- und kommunalrechtlicher Sicht. Ausgehend von vergleichenden Betrachtungen der Rechtslage in Frankreich und Großbritannien und unter Anwendung des in Artikel 114 Abs. 2 Grundgesetz verankerten Prinzips der Entscheidungsneutralität entwickelt der Autor konkrete Vorschläge für eine Gestaltung der Fördervorschriften de lege lata und de lege ferenda.