Die Unionsbürgerfreiheit.
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Der EuGH verleiht der Unionsbürgerschaft in seinen Entscheidungen in den letzten Jahren eine rechtliche Tragweite, die in den eher unscheinbaren Regelungen zur Unionsbürgerschaft nicht ohne weiteres zu erkennen ist. Art. 18 EGV ist Grundlage eines allgemeinen Freizügigkeitsrechts und dem Grunde nach anwendbar bei mitgliedstaatlichen Maßnahmen, die den Anreiz zur Ausübung dieses Rechts beschränken. Darüber hinaus gewährt die Unionsbürgerschaft i. V. m. dem allgemeinen Diskriminierungsverbot einen Anspruch auf Gleichbehandlung, welcher seine praktisch überaus relevante Bedeutung vor allem im Sozialrecht entfaltet. Diese Entwicklung wird im wissenschaftlichen Schrifttum unter methodischen, sozialpolitischen, integrationspolitischen und integrationstheoretischen Gesichtspunkten problematisiert. Rosemarie Höfler analysiert in der vorliegenden Arbeit die Rechtsprechung im Gesamtzusammenhang, wobei die Einordnung in bekannte dogmatische Figuren im Vordergrund steht.