Europäisches Stoffrecht
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Das europäische „Stoffrecht“ mit dem Chemikalienrecht als jüngst neu gestaltetem Kernstück – REACH-Verordnung – ist ein stark zersplittertes und insgesamt wenig aufeinander abgestimmtes Rechtsgebiet. Deshalb geht es in der durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft geförderten Untersuchung um Überlegungen zu einer „Besseren Rechtsetzung“ auf der europäischen Ebene. Einbezogen sind neben dem Chemikalienrecht: das Pflanzenschutzmittel- und Biozidrecht, das Düngermittelrecht sowie das Wasch- und Reinigungsmittelrecht, ferner das Lebens- und Futtermittelrecht, das Arzneimittelrecht und schließlich das Kosmetikrecht. Zu diesen Rechtsbereichen werden insbesondere allgemeine Regelungen behandelt, und zwar u. a. zu Zielsetzungen, Geltungsbereichen, Begriffsbestimmungen, Grundsätzen, Instrumenten, Verwaltungsverfahren, materiellen Fragen, Organisation und Zuständigkeiten, Informationen sowie Geheimnis und Verwertungsschutz. Auch werden Vorschläge für eine Kodifizierung in einer „Europäischen Stoffverordnung“ unterbreitet. Für die wissenschaftliche Durchdringung und Dogmatik ist die umfassende Untersuchung ebenso hilfreich wie für die „stoffrechtliche Praxis“, die kritisch beleuchtet wird und für die zahlreiche Anregungen in den Bereichen der künftigen Rechtsetzung und Rechtsanwendung geboten werden.