Gestaltungs- und Konkretisierungsmöglichkeiten des Bieters im Vergaberecht
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Als Bieter durch innovative Vorschläge im Wettbewerb um öffentliche Aufträge punkten: In Abkehr von der Regelzuständigkeit des öffentlichen Auftraggebers für die Festlegung des Auftragsgegenstands sieht das Vergaberecht ausnahmsweise Möglichkeiten für den Bieter vor, den Auftragsgegenstand durch eigene Vorschläge mitzugestalten und zu konkretisieren. Für Bieter sind diese Gestaltungs- und Konkretisierungsmöglichkeiten von hohem Interesse, kann deren sachgerechtes Ausnutzen doch den entscheidenden Vorsprung vor den Mitbietern bedeuten. Aber auch Auftraggeber profitieren von Innovationen der Bieterseite: Diese ermöglichen eine Beschaffung von Waren und Leistungen, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Die Untersuchung zeigt systematisch die im Vergaberecht bestehenden Gestaltungs- und Konkretisierungsmöglichkeiten des Bieters auf. Dabei werden insbesondere die funktionale Leistungsbeschreibung, Nebenangebote und Verhandlungsmöglichkeiten in den verschiedenen Verfahrensarten untersucht. Die Aufteilung der Analyse nach Verfahrenarten ermöglicht es Bietern und Auftraggebern gleichermaßen, die jeweils einschlägigen Spielräume rasch zu identifizieren. Das Werk dient somit auch als Nachschlagewerk für die Praxis.