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Autonomie und Heteronomie des Testamentsvollstreckers

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Die zu vererbende Vermögensmasse in Deutschland steigt und wird heute auf über eine Billion Euro geschätzt. Angesichts dieses Sachverhalts kommt der Position des Testamentsvollstreckers, dessen starker Stellung quasi als „Herr des Nachlasses“ sowie der damit einhergehenden nahezu vollständigen Entrechtung der Erben eine weit reichende Bedeutung zu. Nicht selten motivieren Herrschsucht über den Tod hinaus sowie hämische Gesinnung den Erblasser, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen. Thomas Storz zeigt die vielfach verankerte rechtliche Heteronomie des Testamentsvollstreckers auf. Im Sinne der Vertragsfreiheit fragt er, ob die unbeschränkte Autonomie des Testamentsvollstreckers nicht durch Absprache mit den Erben befriedet werden könnte. Er unternimmt den Versuch, den Erben in die Nachlassverwaltung einzubinden, wobei er auch die Haftbarkeit des Testamentsvollstreckers dem Erben gegenüber vor Augen hat, in die er trotz seiner Machtfülle ohne Not geraten kann. Ob und inwieweit kann der Testamentsvollstrecker mit dem Erben zusammenarbeiten? Ob und in welchem Umfang kann er sich gegenüber den Erben vertraglich binden? Was könnte in einem solchen Vertrag geregelt werden? Wie könnte dies umgesetzt werden? Geht es allein oder wer wären die Beteiligten? Eine wissenschaftliche Publikation zu dem gleichwohl traditionsreichen wie aktuellen Problem der Vereinbarungen zwischen Testamentsvollstrecker und Erben. Das Buch ist auch von praktischer Relevanz für Notare und andere Testamentsvollstrecker. Ausgezeichnet mit dem Preis der Reinhold- und Maria-Teufel-Stiftung für hervorragende wissenschaftliche Leistungen 2009.

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2009, měkká

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