"Ehrenmorde" im Wandel des Strafrechts
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Sogenannte „Ehrenmorde“ zählen zu den Projektionsflächen für die Kritik an der gescheiterten deutschen Integrationspolitik. Als Beitrag zur Versachlichung der Integrationsdebatte untersucht Erol Rudolf Pohlreich „Ehrenmorde“ unter verschiedenen Aspekten. Noch vor der rechtlichen Würdigung dieser Delikte erklärt er anhand der türkischen Kultur die soziokulturellen, religiösen und statistischen Hintergründe. Neben der Bestrafung von „Ehrenmorden“ in mediterranen Rechtsordnungen liegt ein weiterer Schwerpunkt in der Darstellung der deutschen Rechtslage. Dabei dient das Phänomen „Ehrenmord“ der Erörterung der Frage, inwieweit fremdkulturelle Tötungsmotive niedrige Beweggründe im Sinne von § 211 StGB sein können. Nach einer kritischen Sichtung einschlägiger BGH-Entscheidungen und Lehrmeinungen favorisiert Pohlreich einen Ansatz, demzufolge ein fremdkultureller Hintergrund den Täter nicht schon als solcher entlastet.