Die Berücksichtigung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Arbeitnehmer im Rahmen der Sozialauswahl
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Die Autorin untersucht, wie schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Arbeitnehmer im Rahmen der Sozialauswahl zu berücksichtigen sind. Sie entwickelt einen Lösungsvorschlag, der sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberinteressen angemessen Rechnung trägt. Nach einem kurzen historischen Überblick, wie sich die Aufnahme der „Schwerbehinderung“ als Pflichtkriterium in § 1 Abs. 3 KSchG vollzog, wird zunächst darauf eingegangen, unter welchen Voraussetzungen schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Arbeitnehmer aufgrund des für sie geltenden besonderen Kündigungsschutzes nach dem SGB IX überhaupt in die Sozialauswahl einzubeziehen sind. In diesem Zusammenhang wird auch das Zusammenspiel von allgemeinem und besonderem Kündigungsschutz nach dem SGB IX deutlich gemacht und für eine Reform des Sonderkündigungsschutzes nach dem SGB IX plädiert. Im Anschluss daran wird untersucht, wie die Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung in der Sozialauswahl zu gewichten sind und zwar sowohl bei Geltung des Kündigungsschutzgesetzes als auch im Kleinbetrieb und in der Wartezeit sowie in der Insolvenz. Die Autorin zeigt auch, wie die Konkurrenz zwischen dem besonderen Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern und dem von schwerbehinderten Mitarbeitern aufzulösen ist.