Risk Management an Hochschulen
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Ein systematisch betriebenes Risk Management ist heute für die strategische Führung in jedem Unternehmen unerlässlich. Das Aktienrecht enthält diesbezüglich zwar noch keine explizite Verpflichtung; eine solche lässt sich jedoch indirekt aus der Oberleitungspflicht nach Art. 716a OR sowie aus der neuen Bestimmung von Art. 663b Ziff. 12 OR herleiten, welche die Durchführung einer Risikobeurteilung im Anhang der Jahresrechnung verlangt. Risk Management wird überdies auch im Rahmen der Selbstregulierung von den meisten Corporate Governance Regelwerken verlangt. Risk Management ist sowohl für private wie auch für öffentliche Unternehmen von Bedeutung. Hochschulen sind davon nicht ausgenommen! Es zeigt sich allerdings in der Praxis, dass die bekannten Tools für ein Risk Management in Industrieunternehmen nicht ohne spezielle Anpassungen auf eine Hochschule übertragen werden können. Im Rahmen einer wissenschaftlichen Einzelfallstudie konnte an der Hochschule Liechtenstein ein Risk Management in vollem Umfang konzipiert und implementiert werden. Gleichzeitig wurde der gesamte Prozess detailliert dokumentiert. Im Anhang zu diesem Buch können deshalb Mustervorlagen und Checklisten vorgestellt werden, die bei einem solchen komplexen Prozess wertvolle Hilfe leisten. Dabei muss jedoch klar betont werden, dass Risk Management ein permanenter, iterativer Prozess ist, welcher nicht mit der einmaligen Implementierung erledigt ist, sondern im Sinne eines Regelkreises fortlaufend überprüft, angepasst und vor allem gelebt werden muss.