Von erlaubter Verkaufsförderung und strafbarer Korruption
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Herstellende Unternehmen haben längst verstanden, dass es effektiver sein kann Werbung gegenüber der Handelsstufe zu betreiben, als direkt den Endabnehmer anzusprechen. Daraus ergibt sich aber ein rechtliches - in seiner wirtschaftlichen Bedeutsamkeit kaum zu unterschätzendes - Spannungsfeld zwischen den Einflüssen der Wertwerbung auf das Handelsunternehmen und dessen potentiell bestehenden Pflichten bei der Beratung eigener Abnehmer. Die Frage, wann eine Verkaufsförderung in unerlaubter Weise die Rechte Dritter (etwa der Endabnehmer oder der Mitbewerber) verletzt, muss sich die Werbewirtschaft täglich stellen. Die Folgen ihrer Beantwortung sind weitreichend: Es drohen neben wettbewerbsrechtlichen auch strafrechtliche Konsequenzen. Fabian Pfuhl untersucht das bezeichnete Spannungsfeld und zeigt ausführlich Lösungsansätze zur rechtssicheren Beurteilbarkeit geplanter Werbemaßnahmen auf.