Das System des Opferschutzes im Bereich des Cyber- und Internetstalking
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Die Arbeit untersucht die Effizienz des gegenwärtigen Reaktionssystems auf Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Cyberstalking unter den Gesichtspunkten der Prävention und der angemessenen Sanktionierung entsprechender Taten. Die Theorie eines solchen Schutzkonzeptes verlangt eine interdisziplinäre Gesamtschau, da jedes Rechtsgebiet nur unter einem beschränkten Gesichtspunkt präventiv bzw. reaktiv wirken kann. Erst die Verzahnung der verschiedenen Regelungsbereiche kann einen umfassenden Schutz gewähren. Erforderlich sind daher zivilrechtliche, strafrechtliche und öffentlich-rechtliche Interventionsinstrumente mit unterschiedlich hohen Eingriffsvoraussetzungen, die den Betroffenen in allen denkbaren Sachverhaltskonstellationen Hilfe gewähren. Im Rahmen der Arbeit werden die rechtlichen Voraussetzungen dieser differierenden Interventionsmöglichkeiten dargestellt und Hinweise für den tatsächlichen Umgang mit Cyberstalking erteilt. Schwächen weist das geltende Recht, das durch die FGG-Reform, die Einführung des GewSchG oder des § 238 StGB bereits in großen Teilen auf die Bedürfnisse Betroffener reagiert hat, dabei nur noch bei den Identifikationsmöglichkeiten potentieller Stalker auf.