Besitzschutz in Europa
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In den meisten Rechtsordnungen wird nicht nur der Eigentümer einer Sache, sondern auch derjenige, der die bloße tatsächliche Kontrolle über eine Sache ausübt, dagegen geschützt, dass man ihm die Sache entzieht oder ihn bei der Ausübung der tatsächlichen Sachherrschaft stört. Therese Müller untersucht rechtsvergleichend, wie dieser Schutz in verschiedenen europäischen Rechtsordnungen in materieller und prozessualer Hinsicht ausgestaltet ist. Sie analysiert, welche ganz unterschiedlichen Zwecke mit dem Schutz der faktischen Sachherrschaft, dessen Existenzberechtigung in der Vergangenheit immer wieder angezweifelt worden ist, tatsächlich verfolgt werden. Auf dieser Basis spricht sich die Autorin für eine Aufnahme besitzschützender Regeln in ein mögliches gemeineuropäisches Zivilgesetzbuch aus und erarbeitet Grundsätze für eine zweckmäßige und konsistente Regelung des Besitzschutzes.