Neuregelung des Gemeindewirtschaftsrechts in NRW und kommunale Wohnungswirtschaft
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Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 20. September 2007 nach heftiger parlamentarischer Diskussion und monatelangen Auseinandersetzungen im Land, insbesondere mit den Kommunen, das „Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“ — GO-Reformgesetz — verabschiedet. Mit dieser Reform erlangte die bereits seit einem Jahrzehnt schwelende Kontroverse um eine wettbewerbsgerechte Ausgestaltung des Gemeindewirtschaftsrechts, als notwendige Anpassung an europäische Weichenstellungen hin zu Markt, Liberalisierung und Deregulierung in zentralen Infrastrukturaufgaben kommunaler Daseinsvorsorge, eine neue Dimension. In einer bundesweit vergleichsweise bislang nicht gekannten Härte und Intensität wurde durch die Novellierung der GO NRW ein Vorrang der privaten Leistungserbringung vor der Leistungserbringung durch die öffentliche Hand eingeführt. Im Ergebnis beschädigt das GO-Reformgesetz die kommunalen Unternehmen und schwächt damit zugleich auch nachhaltig die kommunale Selbstverwaltung, als deren wesentlicher Bestandteil sich kommunale Wirtschaft darstellt. Vor diesem Hintergrund prüft der Autor, Mitherausgeber des Kommentars „Rehn/Cronauge/von Lennep/Knirsch, Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen“, ob sich das GO-Reformvorhaben noch im Rahmen der in Art. 28 Abs. 2 des Grundgesetzes verfassungsmäßig gewährleisteten Garantie der Selbstverwaltung bewegt.