Börsenprospekthaftung der Leitungsorgane von Emittenten in Deutschland und Schweden
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Vor dem Hintergrund der internationalen Diskussion über das Informationsverhalten börsennotierter Aktiengesellschaften gegenüber dem Kapitalmarkt, wurden in der EU umfassende Prospektpflichten für den Handel von Wertpapieren eingeführt. Um die Durchsetzung der Prospektpflichten zu verbessern, wurden in Deutschland und Schweden Vorschläge für eine Verschärfung der zivilrechtlichen Haftung für Prospektfehler vorgelegt. Florian Engelhardt vergleicht zunächst die geltende Rechtslage in Deutschland und Schweden zur persönlichen Haftung der Organmitglieder von Emittenten für Schäden, die Anlegern durch Prospektfehler entstehen. Dabei zeigt sich, dass das Schadenersatzrecht in beiden Ländern auf den gleichen Wurzeln ruht. Darüber hinaus untersucht der Autor die in Deutschland und Schweden unterbreiteten Vorschläge für eine Verschärfung der Börsenprospekthaftung de lege ferenda. Dabei zeigt er auf, dass zur Erfüllung der Funktion der Börsenprospekthaftung in Deutschland eine Änderung der geltenden Rechtslage kaum erforderlich ist. Für das schwedische Recht hebt er einige sinnvolle Anpassungen des geltenden Rechts hervor.