Die Europäischen Grundfreiheiten als Rechtsgrundlage von Leistungsansprüchen
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Im Zuge der fortschreitenden europäischen Integration befindet sich insbesondere das Unionsrecht in einem Prozess ständiger dynamischer und integrativer Weiterentwicklung. Die von der Verfasserin bejahte rechtliche wie praktische Notwendigkeit, individuelle Leistungsansprüche unmittelbar aus den europäischen Grundfreiheiten anzuerkennen, beruht maßgeblich auf dem gewandelten Verständnis der europäischen Grundfreiheiten. So erscheint es nicht ausreichend, die grundfreiheitlichen Gewährleistungen rein formal durch die Beseitigung nationalstaatlicher Beschränkungen sicherzustellen. Vielmehr bedarf es zur Sicherung eines Minimalstandards positiver Maßnahmen, damit die Gewährleistungen seitens des Bürgers auch effektiv wahrgenommen werden können. Insofern können positive Maßnahmen erforderlich sein, damit sich die Freiheiten in der Lebenswirklichkeit überhaupt erst entfalten können. Die im Rahmen der Arbeit vorgenommene teleologische, dynamisch-erweiternde Auslegung der Grundfreiheitsbestimmungen ergibt, dass angesichts des Charakters der Grundfreiheiten als Optimierungsgebote sowie aufgrund des europarechtlichen Effektivitätsgrundsatzes eine dahingehende Auslegung dogmatisch möglich und mitunter geboten ist.