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Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz und die class action im Rechtsvergleich

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Kapitalmarktrechtliche Haftungsfälle stellen für jede Rechtsordnung eine erhebliche Herausforderung dar. In der Regel ist eine unüberschaubare Anzahl von Kleinanlegern betroffen, deren Ansprüche eine individuelle Rechtsverfolgung nicht lohnenswert erscheinen lässt. Zum einen droht dadurch eine Verletzung der Rechtsweggarantie. Zum anderen geht die ordnungspolitische Wirkung der kapitalmarktrechtlichen Haftungsnormen verloren. Die Attraktivität von Sammelklagen besteht darin, dass sie versprechen, das verhaltenssteuernde Potenzial der Haftungsnormen voll auszuschöpfen und gleichzeitig den Geschädigten einen effektive Rechtsdurchsetzung zu ermöglichen. Andererseits dürfen die Gefahren der kollektiven Rechtsdurchsetzung nicht aus dem Blick geraten. Wird die Rechtsdurchsetzung zu leicht gemacht, könnten Trittbrettfahrer versucht sein, unbegründete Ansprüche im Rahmen eines Sammelverfahrens anzumelden. Die Untersuchung nimmt einen Vergleich der Kollektivierung von Individualprozessen im deutschen und amerikanischen Recht vor. Zunächst erfolgt eine ausführliche Darstellung der amerikanischen class action. Besonders Gewicht wird dabei auf die faktischen, insbesondere ordnungspolitischen Auswirkungen des Private Securities Litigation Reform Acts sowie auf die Darlegungsstandards des amerikanischen Zivilprozessrechts nach der Durapharm Entscheidung gelegt. Im Anschluss folgt eine detaillierte Darstellung des Musterverfahrens. Durch die Rechtsvergleichung dieser beiden Verfahren werden Vorschläge zur Verbesserung des KapMuG erarbeitet. Das Ziel des Autors ist es, die Adaption bestimmter class action-Elemente für das KapMuG zu empfehlen, ohne zugleich die Missbrauchsmöglichkeiten des amerikanischen Verfahrens zu übernehmen.

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2010, měkká

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