Hirnbild und "Lügendetektion"
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Diskutierte man bisher über „Lügendetektion“ im Strafverfahren, ging es dabei fast immer um den Polygraphentest. Dieses Verfahren der Glaubwürdigkeitsbegutachtung hat sich in Deutschland jedoch nie durchgesetzt: Erst hielt der BGH es für menschenwürdewidrig, gut 40 Jahre später dann für „völlig ungeeignet“. Stefan Seiterle beleuchtet nun das Potential neuer Verfahren, besonders der Kernspintomographie, und stellt dabei alte und neue Fragen vor allem zur rechtlichen Zulässigkeit der „Lügendetektion“. Denn weder mit dem pauschalen Abstempeln als menschenwürdeverletzend noch mit einer knappen Unbedenklichkeitsbescheinigung lässt sich der Komplexität der Fragestellung gerecht werden. Tatsächlich gibt es im Ergebnis keine eindeutige Antwort auf die Frage nach der Zulässigkeit; ein sich in akuter „Not“ befindlicher Angeklagter muss sich indes mittels eines tauglichen „Lügendetektors“ entlasten dürfen.