Die Zinsinformationsverordnung
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Die EU-Zinsrichtlinie ist Fortschritt und Rückschritt zugleich. Fortschritt insoweit, als nach jahrelangen Verhandlungen auf europäischer Ebene ein flächendeckendes System von Kontrollmitteilungen über grenzüberschreitende Zinszahlungen implementiert worden ist. Rückschritt, weil mit dem Kontrollmitteilungssystem zugleich jeglicher Koordinierung der Besteuerungssysteme eine Absage erteilt wurde und weil einzelne Länder ihr Bankgeheimnis gegen den Preis einer Quellensteuer beibehalten konnten. Die EU-Zinsrichtlinie hat Schlupflöcher. Die große Koalition hat sich daher im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass auf europäischer Ebene bestehende Lücken geschlossen werden sollen. Ob dies hinsichtlich der widerstreitenden Interessen innerhalb der Europäischen Union durchsetzbar ist, muss abgewartet werden.