Wie viel Staat vertragen Eltern?
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Eine wachsende Anzahl von Eltern in Deutschland erscheint außerstande, aus eigener Kraft ein intaktes Familienleben zu organisieren. Die Kinder werden so zu Opfern, wenngleich in ganz unterschiedlicher Intensität. Freiwillige Hilfs- und Unterstützungsleistungen von Seiten des Staates stehen zwar zur Verfügung, erreichen aber oftmals die Kinder nicht rechtzeitig oder vollumfänglich. Gegen den Willen der Eltern kann der Staat bislang nur in eng begrenzten Ausnahmefällen eingreifen. Die traditionelle Verfassungsinterpretation geht von einer klaren Grenzziehung zwischen elterlichem Erziehungsgrundrecht (Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG) und staatlichem Wächteramt, insbesondere im Vorschulalter, aus. Das Elterngrundrecht - als Garant des Kindeswohls gedacht - zwinge den Staat, sich weit möglichst vom Elternhaus fernzuhalten. Die Autorin fragt nach Modifikationen der Gefährdungs- und damit Eingriffsschwelle. Neben der argumentativen Aufarbeitung dieses verfassungsrechtlichen Spannungsfeldes zielt die vorliegende Arbeit darauf, den Eltern-Kind-Bereich aus öffentlich-rechtlicher Sicht zu beleuchten; denn bislang dominiert die zivilrechtliche Perspektive des Familienrechts. Die sich aus der verfassungsrechtlichen Beurteilung ergebende Defizitanalyse wirft unterschiedliche Fragen auf: Welche Wendepunkte kann der Staat nutzen, um gefährdete Kinder frühzeitiger als bisher zu erreichen? Wie kann der Ausbau staatlicher Präventions- und vorverlagerter Interventionsmöglichkeiten ins Werk gesetzt werden, um den aufgezeigten Erziehungsschwierigkeiten zu begegnen? Diese und weitere Fragen werden durch die erstmalige Erarbeitung eines gestuften Maßnahmenkonzepts als Nukleus eines Erziehungsverwaltungsrechts beantwortet und zudem erste Begründungsansätze für eine Fortschreibung des Rechtsdreiecks zwischen Eltern, Kindern und Staat geliefert.