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Die innerstaatliche Wirkweise von EU-Rahmenbeschlüssen und ihre gerichtliche Überprüfbarkeit

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Hintergrund der Untersuchung ist das Pupino-Urteil des EuGH, mit welchem der EuGH das bekannte Prinzip richtlinienkonformer Auslegung auf EU-Rahmenbeschlüsse übertragen hat. Vom Pupino-Urteil ausgehend untersucht Manuel Knebelsberger, inwieweit die vom EuGH diesbezüglich vorgenommene faktische Gleichstellung des Unionsrechts mit dem Gemeinschaftsrecht gerechtfertigt ist. Hierbei geht der Autor von der These aus, daß sich eine Pflicht zur rahmenbeschlußkonformen Auslegung allein aus der besonderen Rechtsnatur des Unionsrechts ergeben kann. Nach eingehender Würdigung des einschlägigen Primärrechts, und insbesondere der dortigen Kompetenzen des EuGH, gelangt Knebelsberger - im Einklang mit der herrschenden Ansicht - zu dem Ergebnis, daß das Unionsrecht zwischen dem Gemeinschafts- und dem Völkerrecht anzusiedeln ist. Angesichts des Fehlens hinreichender kommunitärer Elemente im Unionsrecht lehnt er eine Pflicht zur rahmenbeschlußkonformen Auslegung ab. In einem weiteren Teil geht der Autor der Frage nach, ob eine Übertragung der zum EG-Recht entwickelten Solange-Rechtsprechung des BVerfG auf das Unionsrecht in Betracht komme, was zum gegenwärtigen Zeitpunkt indes abzulehnen ist. Abschließend beleuchtet Manuel Knebelsberger die durch den Lissabonner Vertrag bedingten Auswirkungen auf den Untersuchungsgegenstand.

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2010, měkká

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