Die Corporate Governance im neuen japanischen Gesellschaftsrecht
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Unter dem Begriff Corporate Governance ist gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung und -überwachung zu verstehen. Nachdem Japan nahezu 100 Jahre im Wesentlichen dem Vorbild der deutschen und damit dualistischen Unternehmensverfassung gefolgt ist, wird mit der Gesellschaftsrechtsreform 2005/2006 die bereits nach 1945 eingeleitete Trendwende hin zum amerikanischen Recht verfestigt. Neben einer umfassenden Darstellung der Corporate Governance-Strukturen des neuen Gesellschaftsgesetzes hat Verena Meckel vor Ort auch die Auswirkungen der Gesetzesänderung in der Praxis untersucht. Dabei fand sie heraus, dass die gesetzliche Betonung externer Direktoren und Prüfer - ein Kernpunkt der Reform - im Widerspruch zur Konsensmentalität japanischer Unternehmen steht, die nach wie vor auf sehr engen Beziehungen zu und unter ihren Mitarbeitern basieren, auch wenn sich diese Verbindungen ganz allmählich zu lockern scheinen.