Der Produzent und die Rechte am Filmwerk
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Die eigenartige Sonderstellung des Filmproduzenten als „wirtschaftlich-organisatorischer Schöpfer“ eines Filmwerks und seine rechtliche Behandlung gehören seit jeher und grenzüberschreitend zu den zentralen Streitpunkten des Urheberrechts. Gerade in Deutschland wird die Stellung des Filmherstellers oft als zu schwach kritisiert und seine (angeblich) stärkere rechtliche Position in anderen Ländern als Vorbild für Reformvorschläge herangezogen. Diese Auseinandersetzung ist Ausgangspunkt dieser Arbeit. Drei „Modelle des Produzentenschutzes“ werden anhand des britischen, des österreichischen und des deutschen Rechts dargestellt und ihre Vereinbarkeit mit europarechtlichen Vorgaben hinterfragt. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Untersuchung des deutschen Filmrechts, insbesondere des Leistungsschutzrechts des Filmherstellers. Welchem System gehört nach europäischem Recht die Zukunft? Ist die rechtliche Stellung des Filmproduzenten nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz wirklich (so) schwach? Und ist bei praxis- und interessengerechter Anwendung der filmrechtlichen Vorschriften nicht auch ein angemessener Schutz des Produzenten möglich, ohne dass die Position der Filmurheber durch einen Entzug ihrer Verwertungsrechte oder gar ihres Urheberrechts weiter geschwächt werden muss?