Bayerisches Fischereigesetz
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Mit diesem bewährten Praxis-Kommentar steht dem gesamten Fischereiwesen im Freistaat Bayern eine jederzeit aktuelle und in allen Belangen zuverlässige Arbeits- und Orientierungshilfe zur Verfügung. Die Erläuterungen sind betont praxisnah, anschaulich und leicht verständlich geschrieben. Die Kommentierung berücksichtigt die obergerichtliche und höchstrichterliche Rechtsprechung und gliedert sich wie folgt: I. Allgemeines, II. Fischereiberechtigung, III. Ausübung der Fischereirechte, IV. Schutz, Pflege und Entwicklung der Fischerei, V. Aufsicht, VI. Zuständigkeit und Verfahren, VII. Bußgeldvorschriften, VIII. Übergangs- und Schlussbestimmungen. Ein praxisdienlicher Anhang enthält alle wesentlichen begleitenden Rechtsvorschriften, u. a. die Verordnung zur Ausführung des Fischereigesetzes für Bayern, die Verwaltungsvorschriften zum Vollzug fischereirechtlicher Bestimmungen und die Bezirksfischereiverordnung für den Bezirk Niederbayern. Muster ergänzen den Anhang. Begründet von Oberregierungsrat Dr. Hans Endres und fortgeführt von Ltd. Regierungsdirektor Wolfgang Herold, wird der Kommentar nun weiter bearbeitet von Ltd. Regierungsdirektor a. D. Hans-Günther Reither, ehemals Leiter des Sachgebiets für Umweltrechtsfragen der Regierung von Niederbayern, womit ein Höchstmaß an Sachkenntnis und Praxiserfahrung in die Kommentierung einfließt.