Der Schutz außenstehender Gesellschafter im deutschen und französischen Kapitalgesellschaftsrecht
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Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Schutz außenstehender Gesellschafter im faktischen Konzern. Der Autor vergleicht die rechtlichen Regelungen für den Schutz außenstehender Gesellschafter des deutschen faktischen Aktien- und GmbH-Konzerns mit den entsprechenden Regelungen im französischen Recht. Dabei wird insbesondere die französische „Rozenblum“-Doktrin umfassend untersucht. Das Ergebnis der rechtsvergleichenden Betrachtung ist zweigeteilt: Das deutsche GmbH-Konzernrecht versetzt außenstehende Gesellschafter in die Lage, sich selbst zu schützen. Das deutsche Aktienkonzernrecht ermöglicht es außenstehenden Gesellschaftern hingegen nur unzureichend, ihre Rechte selbst wahrzunehmen. Zugleich gewährt es der Konzernleitung keinen größeren Spielraum als das französische Recht. Es sollte daher reformiert werden. Der Autor erarbeitet einen an der „Rozenblum“-Doktrin orientierten Vorschlag für die Reformierung des Schutzes außenstehender Gesellschafter im deutschen Aktienkonzernrecht. Er setzt sich kritisch mit den Argumenten der herrschenden Meinung auseinander, die die „Rozenblum“-Doktrin ablehnt.