Bäderhygienerecht
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Seit 1997 werden in Österreich Oberflächengewässer, die bestimmte in der RL 76/160/EWG über die Qualität der Badegewässer näher angeführte Kriterien erfüllen, als sog „Badegewässer“ während der Badesaison regelmäßig überprüft, über die Durchführung wird jährlich an die Europäische Kommission berichtet. Mit der RL 2006/7/EG über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung und zur Aufhebung der RL 76/160/EWG ist eine entscheidende Weiterentwicklung des europarechtlichen Qualitätsregimes für Badegewässer erfolgt. Zusätzlich zur Überwachung der Wasserqualität haben künftig auch Qualitätsmanagement und -sicherung zu erfolgen. Mit der vorliegenden 3. Auflage soll den Anwendern des Bäderhygienerechts erneut eine aktuelle Darstellung der einschlägigen Vorschriften samt den wesentlichen Erläuterungen und der maßgeblichen Rechtsprechung zur Verfügung gestellt werden. Dabei werden auch die aktuellen Ressortbezeichnungen, die sich aus der Novelle zum Bundesministeriengesetz 1986 durch die Novelle BGBl I Nr 3/2009 ergeben, berücksichtigt. Hon. Prof. MR Dr. Gerhard Aigner ist Bereichsleiter für Gesundheits-, Kranken- und Unfallversicherungsrecht im Bundesministerium für Gesundheit.