Selbstregulierung im Privatrecht
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Als Folge der Globalisierung sowie des technischen und wissenschaftlichen Fortschritts setzen nicht mehr allein staatliche Stellen, sondern zunehmend Private auf nahezu allen Rechtsgebieten Verhaltensmaßstäbe. Gleichzeitig greift der Staat vermehrt auf private Bestimmungen zurück, bindet sie über Generalklauseln in die Rechtsordnung ein oder bedient sich der privaten Regelsetzer zur Erfüllung seiner hoheitlichen Regulierungsaufgaben. Die Notwendigkeit, diese Erscheinungsformen der autonomen und heteronomen Selbstregulierung zu systematisieren, ist zwar schon seit geraumer Zeit erkannt, bislang allerdings nicht umgesetzt worden. Petra Buck-Heeb und Andreas Dieckmann legen eine Systematisierung vor, welche die übergreifenden Strukturen der einzelnen Selbstregulierungsakte erfasst und so dazu beiträgt, Widersprüche bei ihrer rechtlichen Anwendung und die Erfordernisse an eine Ausgestaltung effektiver privater Regelsetzung zu erkennen. So hat der Staat autonome Selbstregulierung in dem Maße zu respektieren, wie die Vorschriften ihre Legitimation in der Privatautonomie sämtlicher Regeladressaten finden. Die privaten Akteure müssen daher zur Vermeidung eines staatlichen Eingreifens verfahrensbezogene Mindestanforderungen einhalten, deren Umfang noch kaum umrissen ist. Auch die Durchsetzung der Verhaltensmaßstäbe ist eine Bedingung erfolgreicher Selbstregulierung und deshalb Bestandteil einer übergreifenden Systembildung. Nicht nur der Staat, sondern auch Private verfügen über eine Vielzahl wirkungsvoller Kontroll- und Sanktionsmechanismen, deren sich der Staat seinerseits bedient.