Kreditinstitute und Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit in der Gruppenbesteuerung
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Der Autor geht der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen „Kreditinstitute iSd Bankwesengesetzes“ (§ 9 Abs 3 TS 3) und „Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit iSd Versicherungsaufsichtsgesetzes“ (§ 9 Abs 3 TS 4 KStG 1988) an der Unternehmensgruppe teilnehmen können. Er erörtert dabei im Detail die Bestimmungen des § 9 Abs 3 TS 3 und TS 4 KStG 1988. Da Kreditinstitute – und zwar insbesondere in der Rechtsform der Sparkasse – und Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit von der Möglichkeit ausgeschlossen sind, Gruppenmitglieder sein zu können, geht der Autor außerdem der Frage nach, ob dieser Ausschluss – vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatzes – sachgerecht ist. Schließlich zeigt der Autor, dass die – insbesondere für den Bankensektor nachteiligen – Mindestbeteiligungsvoraussetzungen bei Bildung einer Beteiligungsgemeinschaft gemäß § 9 Abs 4 TS 4 KStG 1988 (40% bzw 15%) verfassungswidrig sind. Dieses Buch ist ein Auszug aus der Habilitationsschrift von Christoph Urtz „Die Anwendungsvoraussetzungen der Gruppenbesteuerung“, die ebenfalls im Verlag LexisNexis erscheinen wird.