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Die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche in der VR China
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1987 ist das New Yorker UN-Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 10.06.1958 in China in Kraft getreten und zum dominierenden Regelungswerk in der chinesisch-ausländischen Handelsschiedsgerichtsbarkeit geworden. In jüngster Zeit hat China das sogenannte Berichtssystem eingerichtet und eine Reihe justizieller Dokumente zur Schließung von Gesetzeslücken erlassen, um unerwünschte Fehlentscheidungen zu vermeiden. Die Rechtsprechung verdeutlicht, dass chinesische Gerichte heutzutage eine grundsätzlich sehr schiedsfreundliche Haltung eingenommen haben.
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2010, měkká
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