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Die subjektive Seite der Rechtfertigung ist seit Jahrzehnten höchst umstritten. In Rechtsprechung und Literatur besteht Uneinigkeit sowohl über das grundsätzliche Erfordernis eines solchen „Rechtfertigungsvorsatzes“, als auch über dessen Ausgestaltung und Rechtsfolgen im Fall des Nichtvorliegens. Besonders strittig sind diese Fragen bei Fahrlässigkeitsdelikten. Die Frage, ob es auch im Bereich des Verwaltungsstrafrechts und des Schadenersatzrechts subjektiver Rechtfertigungselemente bedarf, ist in Österreich bisher wenig untersucht. Das vorliegende Werk stellt erstmals für das österreichische Recht alle diese Problempunkte systematisch dar und bietet darauf aufbauend gangbare Lösungswege für die Praxis an. Dabei werden nicht nur Judikatur und Schrifttum aus Österreich durchleuchtet, sondern auch zahlreiche deutsche Quellen herangezogen.
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Das subjektive Rechtfertigungselement im Strafrecht, Farsam Salimi
- Jazyk
- Rok vydání
- 2010
Doručení
Platební metody
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- Titul
- Das subjektive Rechtfertigungselement im Strafrecht
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Farsam Salimi
- Vydavatel
- LexisNexis
- Rok vydání
- 2010
- ISBN10
- 3700746210
- ISBN13
- 9783700746218
- Kategorie
- Skripta a vysokoškolské učebnice
- Anotace
- Die subjektive Seite der Rechtfertigung ist seit Jahrzehnten höchst umstritten. In Rechtsprechung und Literatur besteht Uneinigkeit sowohl über das grundsätzliche Erfordernis eines solchen „Rechtfertigungsvorsatzes“, als auch über dessen Ausgestaltung und Rechtsfolgen im Fall des Nichtvorliegens. Besonders strittig sind diese Fragen bei Fahrlässigkeitsdelikten. Die Frage, ob es auch im Bereich des Verwaltungsstrafrechts und des Schadenersatzrechts subjektiver Rechtfertigungselemente bedarf, ist in Österreich bisher wenig untersucht. Das vorliegende Werk stellt erstmals für das österreichische Recht alle diese Problempunkte systematisch dar und bietet darauf aufbauend gangbare Lösungswege für die Praxis an. Dabei werden nicht nur Judikatur und Schrifttum aus Österreich durchleuchtet, sondern auch zahlreiche deutsche Quellen herangezogen.