Patentrechtskommentar
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Vorteile - Umfassend - International ausgerichtet - Darstellung durch Angehörige aller patentrechtlich relevanten Berufe Zum Werk Die Besonderheit des Werkes besteht darin, dass es das gesamte Patent- und Gebrauchsmusterrecht abbildet, also neben dem deutschen PatG und GebrMG vor allem den Patentzusammenarbeitsvertrag (PCT) und das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ), letzteres ohne die internen institutionellen Vorschriften. Auch angrenzende Sondermaterien wie das Patentanwaltsrecht, das Arbeitnehmererfindungs- und Sortenschutzrecht sowie auf europäischer Ebene das Recht der ergänzenden Schutzzertifikate werden mitbehandelt. An Qualität und Praxisnähe der Darstellungen wurden hohe Anforderungen gestellt. So bietet z. B. die Vorbemerkung zu den §§ 139 ff. PatG eine Einführung zum Patentverletzungsverfahren, deren Gründlichkeit und Niveau dem einer eigenen Monographie entsprechen. Zur Neuauflage Mit dieser Neubearbeitung wird die Tradition des Patentrechtskommentars fortgesetzt, der von Georg Klauer begründet und später von Philipp Möhring herausgegeben wurde. Es handelt sich um eine vollständige Neubearbeitung, die an die Vorauflage in vorwiegend konzeptioneller Hinsicht und in manchen Grundgedanken anknüpft. Herausgeber Prof. Dr. Theo Bodewig, Humboldt-Universität Berlin, Prof. Dr. Uwe Fitzner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Patentanwalt, Europ. Trademark and Design Attorney in Ratingen, und Raimund Lutz, Präsident des Bundespatentgerichts, München. Dem Autorenteam aus deutschen und schweizerischen Juristen gehören Rechts- und Patentanwälte ebenso an wie Beamte des DPMA und des EPA, Richter, Hochschullehrer und andere Wissenschaftler. Zielgruppe Für Rechtsanwälte, Patentanwälte und Patentanwaltskandidaten, patentamtliche Prüfer, Richter, Erfinder, Rechts- und Patentabteilungen von Wirtschaftsunternehmen, Wissenschaftler. Die Vorauflage erschien in 2 Bänden unter „Klauer, Patentrechtskommentar“.