Steuerung von Ausbildungskapazitäten an Hochschulen durch Vereinbarungen
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Das Kapazitätsrecht wurde zur gerechten Verwaltung des Mangels an Studienplätzen entwickelt. Es war lange Zeit durch die Doktrin der bundesweit einheitlichen Ausschöpfung vorhandener Kapazitäten bestimmt und stand damit der Differenzierung von Studiengängen vor allem bei der Festlegung der Betreuungsrelationen im Wege. Bundesweit konnte nur einheitlich gut oder schlecht studiert werden. Mit der Änderung des Staatsvertrages und dem Übergang zu einem neuen, wettbewerbsorientierten Leitbild der Hochschulpolitk ist nunmehr der Weg zu mehr Differenzierung eröffnet worden. Doch müssen auch in diesem Modell grundlegende verfassungsrechtliche Anforderungen gewahrt werden. Der Vorschlag für ein neues Ausbildungskapazitätsgesetz des Hamburger Senats stellt den ersten Versuch dar, einen Rechtsrahmen für ein Vereinbarungsmodell zu schaffen, das die neuen Gestaltungsspielräume nutzt. Die Untersuchung überprüft den Regelungsvorschlag auf seine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz.