Die völkerrechtliche Verantwortlichkeit privater (multinationaler) Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen
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Die Arbeit nimmt die Diskussion über eine größere menschenrechtliche Verantwortlichkeit von Wirtschaftsunternehmen, die in vielen Bereichen und Foren geführt wird, auf und untersucht direkte menschenrechtliche Verpflichtungen von Privatunternehmen im Völkerrecht. Dabei wird neben den spezifisch menschenrechtlichen Verträgen und gewohnheitsrechtlichen Gewährleistungen besonders auch das Völkerstrafrecht analysiert. In die Erörterung werden zahlreiche Dokumente und Initiativen auf UN-Ebene und besonders die völkerrechtlichen Aussagen, die US-amerikanische Bundesgerichte im Rahmen von Schadensersatzverfahren gegen Wirtschaftsunternehmen aufgrund des Alien Tort Claims Act getroffen haben, einbezogen. Mit Blick auf eine erleichterte Durchsetzung möglicher völkerrechtlicher Verpflichtungen widmet sich Constantin Köster im zweiten Teil seiner Arbeit der Frage, ob für das Opfer einer Menschenrechtsverletzung zusätzlich zu rein national-zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen auch ein völkerrechtlicher Wiedergutmachungsanspruch gegen das private Unternehmen begründbar ist. Dies wird im Ergebnis bejaht. Schließlich wird das im Strafrecht existierende Weltrechtsprinzip auf seine Anwendbarkeit für grenzüberschreitende zivilrechtliche Schadensersatzverfahren gegen Menschenrechte verletzende Unternehmen untersucht. Mit der Arbeit will der Autor auch einen Beitrag zur stärkeren Verankerung privater Akteure im Völkerrecht leisten.