Reform der Zürcher Verwaltungsrechtspflege
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Am 1. Juli 2010 trat eine tiefgreifende Revision des Zürcher Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG) in Kraft, zusammen mit der Anpassung von mehr als 40 weiteren kantonalen Gesetzen. Die Revision ist in erster Linie auf die Rechtsweggarantie zurückzuführen, die mit der Justizreform der Bundesverfassung und der Totalrevision der Bundesrechtspflege eingeführt worden ist. Zudem sieht die Kantonsverfassung von 2005 hinsichtlich kantonaler Erlasse unterhalb der Gesetzesstufe neu die abstrakte Normenkontrolle vor. Der Gesetzgeber hat diese Vorgaben im Rahmen eines Sammelerlasses vom 22. März 2010 umgesetzt. So musste er den Rechtsweg an das Verwaltungsgericht weiter öffnen, um der Rechtsweggarantie Genüge zu tun. Darüber hinaus benutzte er die Gelegenheit, um das VRG in systematischer Hinsicht zu verbessern und stärker als verfahrensrechtlichen Kernerlass auszugestalten. Schliesslich bettete er die abstrakte Normenkontrolle in die neuen Regelungen ein. Der vorliegende Band enthält die teils erweiterten Fassungen der Referate einer Tagung der Stiftung juristische Weiterbildung Zürich vom 14. April 2010. Er gibt einen Überblick über die Justizreform des Bundes und die Neuerungen der Kantonsverfassung, führt in das Reformprojekt ein und behandelt des Näheren folgende Themen: Rekurs, Beschwerde an das Verwaltungsgericht, abstrakte Normenkontrolle, Klageverfahren, weitere besondere Verfahren. Eine zusammenfassende Würdigung der Reform rundet den Band ab.