Europäisches Strafrecht
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Das Handbuch zum Europäischen Strafrecht unter Federführung des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht und in Herausgeberschaft renommierter Strafrechtswissenschaftler analysiert in der jetzt vorliegenden 2. Auflage u. a. bereits den im Februar 2014 verabschiedeten Vorschlag für eine Richtlinie über eine Europäische Ermittlungsanordnung: Sie soll den Mitgliedstaaten erlauben, unter differenziert geregelten Datenschutzbestimmungen grenzüberschreitend Ermittlungen zu veranlassen oder Ermittlungsergebnisse anzufordern den Verordnungsvorschlag der Kommission zur Errichtung der unabhängigen Europäischen Staatsanwaltschaft als dezentral aufgebaute Einrichtung der EU: Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen sowie die Erhebung der Anklage vor nationalen Gerichten sollen künftig von abgeordneten europäischen Staatsanwälten unter Leitung und Aufsicht des Europäischen Staatsanwalts durchgeführt werden. den Verordnungsvorschlag der Kommission zu Europol als neuer Strafverfolgungsagentur: Die Behörde soll künftig wirksamer Informationen sammeln und analysieren und die Ergebnisse dann den Mitgliedstaaten zur Verfügung stellen können. So soll auch die Verbindung zwischen Schulungs- und Unterstützungsmaßnahmen für die operative Zusammenarbeit verstärkt werden, z. B. soll die Europäische Polizeiakademie (CEPOL) in Europol integriert werden. den Vorschlag der Kommission zur Reform von Eurojust: Die Justizbehörde soll künftig administrative Unterstützungshandlungen für die Europäische Staatsanwaltschaft erbringen.