Das System des gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsrechts
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Entstehen auf Seiten Privater Schäden, weil ein Mitgliedstaat gegen europäisches Recht verstoßen hat, stellt sich die Frage nach einer Haftung dieses Staates. Der EuGH hat in zahlreichen Entscheidungen das System des gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsrechts entwickelt, um einen effektiven Rechtsschutz bei Verstößen der Mitgliedstaaten gegen das Gemeinschaftsrecht zu gewährleisten. Das Richterrecht des EuGH bildet mangels Kodifikation auch nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon den alleinigen Maßstab für die Haftung der Mitgliedstaaten. Daniel Tietjen erfasst die relevanten Urteile und unterzieht sie einer systematischen Analyse. Während sich viele Entscheidungen in einer punktuellen Rechtsfortbildung erschöpfen, kommt anderen eine grundlegende Bedeutung zu. Zu nennen sind insbesondere die Urteile „Francovich u. a.“, „Brasserie du Pêcheur u. Factortame“, „Hedley Lomas“, „Dillenkofer u. a.“, „Köbler“, „Traghetti del Mediterraneo“, „A. G. M.-COS. MET“ und „Danske Slagterier“. Auf der Grundlage der Rechtsprechungsanalyse stellt der Autor den sowohl gemeinschaftsrechtlich als auch national geprägten Tatbestand der gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftung eingehend am Beispiel Deutschlands dar. Es wird aufgezeigt, welche Regelungen des deutschen Staatshaftungsrechts Anwendung finden können. In diesem Zusammenhang wird insbesondere das Problem der Reichweite vom Vorrang des Primärrechtsschutzes erörtert und die viel diskutierte Frage nach der Anspruchsgrundlage der gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftung behandelt. Ebenso widmet der Autor sich Fragen der prozessualen Durchsetzung des Haftungsanspruchs und des Regresses beim verantwortlichen Hoheitsträger. Durch die umfangreiche Darstellung der Haftungsdogmatik wird ein Beitrag für mehr Rechtsklarheit und -sicherheit im Umgang mit den staatshaftungsrechtlichen Vorgaben des EuGH geleistet.