Verfassungstheorie
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Verfassungstheorie thematisiert ordnungspolitische Herausforderungen und verfassungspolitische Handlungsmöglichkeiten, auf die eine konkrete Verfassung nur eine - von mehreren theoretisch möglichen - historisch-kontingente Antwort ist. Ihre Funktionen sind vielfältig: affirmativ die Vorverständnisse und Selbstverständlichkeiten des historischen Verfassungsgebers rekonstruierend, kritisch das je gegebene positive Verfassungsrecht hinterfragend und in seiner Relativität analysierend, konstruktiv das überkommene, die kulturellen Erfahrungen aufnehmende und verdichtende Verfassungsrecht weiterdenkend, legitimierend den Standort des positiven Verfassungsrechts in seiner Orientierung stiftenden Funktion neu zu bestimmen, zukunftsorientiert die Erzählungen der Verfassung an gewandelte Problemlagen wie Sichtweisen anpassend. „Verfassungstheorie“ fügt sich in bestehende Nischen im Gebäude rechtswissenschaftlicher Disziplinen. Sie ist weder Fortschreibung der hergebrachten Allgemeinen Staatslehre noch eine modernere Form von Verfassungslehre. Sie unterscheidet sich von Verfassungsrechtsdogmatik, insofern sie einen begründenden Rekurs auf das positive Verfassungsrecht weder benötigt noch zulässt. Verfassungstheorie ist nicht eine Zweigniederlassung der (allgemeinen) Rechtstheorie, sondern geht über das Formale hinaus und thematisiert die inhaltliche Eigenart der Rechtsschicht „Verfassung“: sie nimmt die Bewegungsgesetze der Verfassung in den Blick und legt ihre Rechtfertigung wie Zukunftsfestigkeit im Formalen wie im Materiellen dar.
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Verfassungstheorie, Otto Depenheuer
- Jazyk
- Rok vydání
- 2010
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Platební metody
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- Titul
- Verfassungstheorie
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Otto Depenheuer
- Vydavatel
- Mohr Siebeck
- Rok vydání
- 2010
- Vazba
- pevná
- ISBN10
- 3161506316
- ISBN13
- 9783161506314
- Kategorie
- Ostatní učebnice
- Anotace
- Verfassungstheorie thematisiert ordnungspolitische Herausforderungen und verfassungspolitische Handlungsmöglichkeiten, auf die eine konkrete Verfassung nur eine - von mehreren theoretisch möglichen - historisch-kontingente Antwort ist. Ihre Funktionen sind vielfältig: affirmativ die Vorverständnisse und Selbstverständlichkeiten des historischen Verfassungsgebers rekonstruierend, kritisch das je gegebene positive Verfassungsrecht hinterfragend und in seiner Relativität analysierend, konstruktiv das überkommene, die kulturellen Erfahrungen aufnehmende und verdichtende Verfassungsrecht weiterdenkend, legitimierend den Standort des positiven Verfassungsrechts in seiner Orientierung stiftenden Funktion neu zu bestimmen, zukunftsorientiert die Erzählungen der Verfassung an gewandelte Problemlagen wie Sichtweisen anpassend. „Verfassungstheorie“ fügt sich in bestehende Nischen im Gebäude rechtswissenschaftlicher Disziplinen. Sie ist weder Fortschreibung der hergebrachten Allgemeinen Staatslehre noch eine modernere Form von Verfassungslehre. Sie unterscheidet sich von Verfassungsrechtsdogmatik, insofern sie einen begründenden Rekurs auf das positive Verfassungsrecht weder benötigt noch zulässt. Verfassungstheorie ist nicht eine Zweigniederlassung der (allgemeinen) Rechtstheorie, sondern geht über das Formale hinaus und thematisiert die inhaltliche Eigenart der Rechtsschicht „Verfassung“: sie nimmt die Bewegungsgesetze der Verfassung in den Blick und legt ihre Rechtfertigung wie Zukunftsfestigkeit im Formalen wie im Materiellen dar.