Die Verlustübernahmepflicht bei Kst-Organschaften
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Bei der Kodifizierung des AktG 1965 hatte der Gesetzgeber besonders den Schutz der abhängigen Gesellschaft sowie deren Gläubiger und Minderheitsgesellschafter im Blick. Eine dieser speziell für abhängige Gesellschaften geschaffenen Vorschrift ist der Verlustausgleich nach § 302 AktG, welcher - neben den wichtigsten Voraussetzungen des Steuer- und Zivilrechts bezüglich der Gründung einer körperschaftsteuerlichen Organschaft - übersichtlich und systematisch erläutert wird. Zudem ist das Steuer- und Konzernrecht nach wie vor Gegenstand zahlreicher höchstrichterlicher Entscheidungen. So wird beispielsweise diskutiert, ob die Aufnahme einer Verlustübernahmeklausel gem. § 302 AktG in den Unternehmensvertrag tatsächlich ein notwendiges Vereinbarungserfordernis darstellt, oder ob die Angleichung der unterschiedlichen Gesellschaftsformen diesbezüglich ausreichend gelungen ist. Die Autorin hat sich dieser Frage anhand aktueller Rechtsprechung und der derzeitigen Praxis gestellt.