Der Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt
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Der Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt Wenn hierzulande ein Kind geboren wird, freuen sich die Eltern – ganz gleich, ob sie miteinander verheiratet sind oder nicht: Die „wilde Ehe“ ist als Lebensform längst gesellschaftlich akzeptiert. Doch was passiert, wenn die Eltern nicht zusammenleben? Und ihr Kind nicht gemeinsam großziehen können oder wollen? Gleiche Voraussetzungen für alle Kinder Damit alle Kinder mit den gleichen Voraussetzungen ins Leben starten, gibt es besondere gesetzliche Regelungen. Diese stellen einerseits sicher, dass ehelich und unehelich geborene Kinder dieselben unterhaltsrechtlichen Ansprüche haben. Andererseits sorgen sie dafür, dass ein unverheirateter Elternteil sein Kind selbst erziehen kann, ohne in finanzielle Not zu geraten. Er hat Anspruch auf Unterhalt: „Der Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt“ heißt ein Paragraf im Bürgerlichen Gesetzbuch, den Juristin Christina Klein sich in ihrem gleichnamigen Ratgeber vorgenommen hat. Die Autorin erklärt, welche Ansprüche die Mutter schon vor der Geburt gegen den Vater des Kindes hat, was passiert, wenn sie zum Beispiel durch Komplikationen nach der Geburt länger nicht arbeiten kann, und welchen Unterhaltsanspruch derjenige, der das Kind schließlich betreut und aufzieht, gegen den jeweils anderen Elternteil geltend machen kann. Wie kann ich meine Ansprüche durchsetzen? Klein erläutert die Voraussetzungen für den Anspruch auf Unterhalt, geht auch auf dessen Höhe ein und informiert darüber, wie und wo man seine Ansprüche durchsetzen kann: Oft ist der Gang vor Gericht vermeidbar. Fazit: Der Ratgeber hilft dabei, die gesetzlichen Regelungen rund um den Unterhaltsanspruch von Eltern leichter zu verstehen. Die Kapitel orientieren sich an praktischen Fragen, so dass der Leser sich einen raschen Überblick verschaffen oder auch eine konkrete Frage nachschlagen kann.