Schweizerische Jugendstrafprozessordnung (JStPO)
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Die Schweizerische Jugendstrafprozessordnung (JStPO) ist seit dem 1. Januar 2011 in Kraft. Sie stellt eine Weiterentwicklung derjenigen kantonalen Verfahrensformen und -institute dar, welche sich in der Praxis bewährt hatten, greift neue Regelungen auf, die vor 2011 nur in wenigen Kantonen praktiziert wurden, und orientiert sich an den durch das internationale Recht vorgegebenen Mindeststandards. In diesem Kommentar werden die einzelnen Kommentierungen durch «Anmerkungen aus Sicht der Praxis» ergänzt, welche Hinweise aus der praktischen Arbeit enthalten und die Gesetzesanwendung erleichtern. Eine Einführung erläutert die Entwicklung des Jugendstrafprozessrechts und dessen Grundprinzipien. Die erste Auflage wurde auf der Basis der Gesetzgebungsgrundlagen erarbeitet. Die vorliegende zweite Auflage berücksichtigt die seit dem Inkrafttreten ergangene Rechtsprechung. Zudem fliessen die Erfahrungen ein, die in der Praxis mit den neuen Verfahrensnormen gesammelt wurden. Dieser Kommentar ist unter der Leitung von Daniel Jositsch, Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Zürich, entstanden. Die «Anmerkungen aus Sicht der Praxis» stammen von Marcel Riesen-Kupper, dem Leitenden Oberjugendanwalt des Kantons Zürich.