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Der Aberglaube, dass Immaterialgüterrechte gegen kartellrechtliche Eingriffe immun sind, ist längst überholt. Dennoch besteht in der europäischen Rechtsprechung eine unangebrachte Ehrfurcht, die es zu überwinden gilt. Eine grundlegende Erkenntnis ist entscheidend: Die Einschränkung des freien Imitationswettbewerbs durch das Patentrecht ist eine Rahmenregelung der marktwirtschaftlichen Ordnung, die auf Wettbewerb basiert. Patente sind keine klassischen Eigentumsrechte, sondern Instrumente der Wettbewerbspolitik. Daher muss das Kartellrecht in der Lage sein, wettbewerbsbeschränkende Patentnutzungen zu unterbinden, die über die Förderung von Technologie hinausgehen. Die Interessen des Patentinhabers können dem öffentlichen Interesse an funktionierendem Wettbewerb untergeordnet werden. Die verfestigte Eigentumslogik des bestehenden Systems sollte einem wettbewerbsorientierten Innovationsverständnis weichen. Je mehr sich die Daseinsführung eines Patents von seiner rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlage entfernt, desto mehr verliert es seine Berechtigung. Ein „Schutzrechtsmissbrauch“ zeigt sich, wenn das Schutzrecht nicht zur Wahrung legitimer Interessen, sondern zur Behinderung von Konkurrenten und zur Einschränkung des Wettbewerbs eingesetzt wird. Der kontinuierlichen Ausweitung des Patentschutzes seit der Industrialisierung muss eine flexible Anwendung der Wettbewerbsregeln entgegenstehen. Die Dissertation behandelt verschied
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Patentschutz und Marktmacht, Matthias Lamping
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