Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg
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Nach rund 23 Jahren wurde das Feuerwehrgesetz umfassend überarbeitet. Das Änderungsgesetz vom November 2009 hat die Mehrzahl der Vorschriften des Gesetzes geändert und einige wichtige Neuerungen gebracht. Sie betreffen insbesondere die Vorschriften über die Aufgaben der Träger im Feuerwehrwesen, die Aufnahme und das Ausscheiden der ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen, die Werkfeuerwehren und den Kostenersatz für Feuerwehreinsätze. Die neuen Vorschriften werden in dem Kommentar ausführlich erläutert. Das Werk wurde insgesamt völlig neu überarbeitet und auf den aktuellen Stand gebracht. Es erleichtert den Gemeinden und Landkreisen, den Gemeindefeuerwehren und Werkfeuerwehren sowie anderen mit dem Feuerwehrwesen befassten Stellen die Anwendung des Gesetzes.