Vertrag zugunsten Dritter
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Verträge zugunsten Dritter (§§ 881, 882 ABGB) finden sich in vielen wirtschaftsrelevanten Rechtsbereichen, zB im Versicherungsrecht (Lebensversicherung), in Gesellschaftsverträgen, bei Frachtverträgen, betrieblich organisierter Interessenvertretung, im Sozialhilferecht oder im Eltern-Kind-Verhältnis. Darüber hinaus eignet sich der Vertrag zugunsten Dritter auch als Kreditsicherungsmittel. Die vorliegende Arbeit bietet die erste umfassende Untersuchung dieses Rechtsinstituts. Behandelt weden insb folgende Themen:– Echter und unechter Vertrag zugunsten Dritter– Abgrenzung zur Anweisung– Widerrufsmöglichkeit– Formmängel und Heilung– Ausübung von Gestaltungsrechten– Schadenersatz- und Bereicherungsrecht– Insolvenzrechtliche Stellung des Dritten– Anfechtung der Begünstigung